Blog Info Verband

Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G

Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die Änderungen in der Verordnung finden Sie hier, eine konsolidierte Fassung ist noch nicht verfügbar: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_2021_II_459.html

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Unter unseren FAQ finden Sie viele Antworten zu häufig gestellten Fragen. Weiters informieren wir Sie wie bisher über Newsletter und WhatsApp; neu bei uns: Facebook und Instagram – werden Sie Teil der Community:
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Text: Sport Austria

Sport Austria Summit Expert*innentagung

Unter dem Motto "Kulturwandel im Sport - Mehrwert durch Geschlechtervielfalt" fand am Donnerstag (28.10.) der Sport Austria-Summit in Wien statt. Der ÖSB wurde durch Regina Theissl-Pokorna bei den verschiedenen Workshops vertreten:

Auch im Sport, wie in vielen anderen Bereichen, sucht man nach Antworten auf die Frage „Wie kann Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden?“, nicht nur für die jetzige, aber besonders für zukünftige Generationen. Beim heurigen „Sport Austria Summit“ wurde ein Aspekt sehr deutlich hervorgehoben „Kulturwandel im Sport – Mehrwert durch Geschlechtervielfalt“. Im Rahmen des Summits wurden die Chancen und oft ungenützten Potentiale aufgezeigt, die durch die gezielte Ansprache von Frauen als Zielgruppe und als Funktionärinnen entstehen. Bei Workshops wurden dann unterschiedliche Fragestellungen diskutiert, u.a.: Wie sieht ein Blick in die Zukunft aus – Next Generation und Außenwahrnehmung? Wie ist der Blick nach innen: Vereins- und Verbandskultur? Wie kann man passende Rahmenbedingungen formulieren und in der Praxis leben?

Der „Sport Austria Summit“ war ein gelungenes Event und Sport Austria hat mit der Tagung definitiv ein Zeichen für mehr Gleichberechtigung im Sport gesetzt. (af, Info: Sport Austria)

Georg Fröwis ist neuer Bundesjugendtrainer

Das Präsidium des ÖSB hat in seiner letzten Sitzung Georg Fröwis mit deutlicher Mehrheit zum neuen Bundesjugendtrainer bestellt. Fröwis ist Internationaler Meister, Schach-Instruktor und FIDE-Trainer. 2011 und 2016 konnte Fröwis die Staatsmeisterschaft im Standardschach gewinnen.

Fröwis war als Mitglied des Jugendkaders Teilnehmer bei Jugend Welt- und Europameisterschaften und hat später Österreich im Nationalteam und bei Einzel-Europameisterschaften vertreten. Erfahrungen als Trainer konnte er als Teil des Trainerstabs bei Trainingslagern und internationalen Bewerben für den ÖSB sammeln, aber auch als Trainer für die Landesverbände Oberösterreich und Wien. 

Notwendig wurde die Neubesetzung durch den Abgang von Harald Schneider-Zinner, der mit Ende April seine Tätigkeit im ÖSB beendet hat. Fröwis wird voraussichtlich am 1. Juli seine Tätigkeit aufnehmen. (wk)

„Langer Tag des Sports“ am 24. September in Vereinen/Schulen

Der „Lange Tag des Sports“: Sportvereine und Schulen starten mit großem Aktivtag am 24. September ins Sportjahr 2021 – anmelden und mitmachen!

Im Rahmen der Initiative #comebackstronger des organisierten Sports in Österreich soll zum Start in das neue Schul- und Sportjahr erstmals der „Lange Tag des Sports“ die Bevölkerung in Österreich zu mehr körperlicher Aktivität animieren und den Vereinssport wieder in Schwung bringen. Ziel an diesem Tag ist, dass vor allem Kinder und Jugendliche in Kooperationen mit den lokalen Sportvereinen entweder diverse Sportangebote direkt in den Schulen ausprobieren oder Angebote am Vereinsstandort wahrnehmen können.

Sämtliche Informationen sowie die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Webseite.  (wk, Text/Bild: Sport Austria)

Website "Langer Tag des Sports"

Öffnung: Für Schach heißt es leider weitgehend bitte warten...

Die morgen Mittwoch, dem 19. Mai 2021, in Kraft tretende Verordnung mit einer weitgehend Öffnung bringt dem Schachsport leider noch nicht die erhoffte "Normalität". ÖSB Vizepräsident und Rechtsanwalt Philipp Längle gibt einen kurzen Überblick "Was geht, was geht nicht?"

OUTDOOR
Derzeit wären auf der Grundlage der aktuellen Verordnung lediglich Turniere  im Freien zulässig.

INDOOR
Indoor darf Schach nur gespielt werden, wenn für jede Person mindestens 20 m2 zur Verfügung stehen (also für 2 Bretter wären mind. 80 m2 Raumgröße erforderlich usw. siehe § 8 Abs 2 iVm § 5 Abs 1 Z 3):
- es gelten die 3G Regeln (geimpft/genesen/getestet mit entsprechendem Nachweis) – siehe § 1 Abs 2
- es muss ein COVID Beauftragter bestellt und ein Präventionskonzept erstellt werden (§ 8 Abs 5)
- allerdings dürfte dann „während der Sportausübung“ auch ohne FFP2 Maske gespielt werden (§ 19 Abs 3 Z 3)
- um 22.00 Uhr ist Sperrstunde (§ 8 Abs 3)

Unabhängig davon ist die Ausübung sowie das Training von Schachsport unter dem Spitzensportregime, also ausschließlich von Spitzensportlern (Definition laut Bundessportförderungsgesetz) mit entsprechenden Bedingungen zulässig (§ 8 Abs 7 sowie § 15), insbesondere ist hier ein verantwortlicher Arzt und ein Präventionskonzept erforderlich, weiters gilt hier indoor eine Maximalteilnehmerzahl von 100 Personen (zuzüglich Trainer, Betreuer und sonstiger Personen, die für die Durchführung erforderlich sind).

Darüber hinaus dürfte theoretisch in der Gastronomie Schach gespielt werden (unter dem dort geltenden Regelungen, siehe § 6 der Verordnung); „Wirtshausturniere“ sind aber auf der Basis dieser Regelungen uE nicht zulässig.

Generell sind „Zusammenkünfte“ von mehr als 10 Personen mindestens eine Woche im vorhinein bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen (§ 13 Abs 3); bei mehr als 50 Personen bedarf es einer Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 13 Abs 4 und 5) sowie insb einen COVID Beauftragten und ein Präventionskonzept; davon ausgenommen sind nur „Zusammenkünfte in nicht öffentlichen Sportstätten in sportartspezifischer Gruppengröße“.

Welche Turniere ELO gewertet werden können ergibt sich aus der TUWO; grundsätzlich sind unter den oben dargestellten Bedingungen selbstverständlich gewertete Partien möglich. (wk, Text/Info: Philipp Längle)

Links:
Sport Austria - Infoseite zum Coronavirus
COVID-19-Öffnungsverordnung