Elozahlen vom 1. Juli 2018
In der Nationenwertung der FIDE liegt Österreich mit einem Schnitt von 2496 seiner Top-Spieler am 41 Platz von 179 gewerteten Nationen. Markus Ragger liegt in der Einzelwertung mit 2685 am 57. Platz und ist wieder knapp an der 2700-Grenze. Insgesamt haben 26 Spieler eine Elozahl über 2400, neben Ragger liegen noch Shengelia, Diermair und Kindermann über 2500. Die Frauen sind mit einem Schnitt von 2195 am 29. Platz. Beste ist Regina Theissl Pokorna mit 2317 knapp gefolgt von Anna-Christina Ragger (2298). 12 Spielerinnen haben eine Elozahl über 2100. An der Spitze der Nationenwertung liegt Russland vor den USA und China. Bei den Frauen führt China for Russland und Georgien. In der Weltrangliste herrscht weiter Magnus Carlsen mit 2842 vor seinem Herausforderer Fabiano Caruana (2822). Shakhriyar Mamedyarov liegt als dritter Spieler über 2800. Yifan Hou (2658) führt mit Respektabstand die Frauenwertung vor Weltmeisterin Wenjun Ju (2568) und Anna Muzychuk (2564) an. Magnus Carlsen dominiert bei den Herren auch die Wertungen im Schnell- und Blitzschach. Anna Muzychuk ist im Schnellschach bei den Frauen die Beste, Anna Dzagnidze im Blitzschach. In der Juniorenwertung führt der Pole Jan-Krzysztof Duda (2737) vor Yi Wei (2724). Valentin Dragnev liegt mit 2499 am 77. Platz. Beste Juniorin ist Aleksandra Goryachkina (2509). Anna-Lena Schnegg liegt mit 2175 mit dem 97. Platz noch in den Top-100. (wk)
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Heute, dem 25. Mai 2018, tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie soll europaweit für eine erhöhte Sicherheit persönlicher Daten sorgen. Wir haben daher für Besucher unserer Website eine Datenschutzerklärung abgegeben und unter folgendem Link publiziert:
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) der EU in Kraft. Sie ist nichts komplett Neues, entsprechende Regeln gab es bereits im Datenschutzgesetz 2000. Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 verschärft aber diese Regelungen und verpflichtet Verantwortliche (auch in Vereinen) zu transparenter und nachvollziehbarer Dokumentation der erhobenen Daten. Ziel ist der Grundsatz der Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck benötigt werden.