(Walter
Kastner)
Betroffene
Sportler (v.a.)
- Kaderspieler
- Bundesligaspieler
- Staatsmeisterschaftsteilnehmer
Ausnahmegenehmigungen
- chronisch Kranke
- akute medizinische Notfälle
Doping geht alle Sportler an, wie Mag. Michael Mader
vom Österreichischen Anti-Doping-Comitè in seinem Vortrag im
Rahmen des Bundesliga-Finales in Ansfelden nachdrücklich erklärte.
Schach steht auf der Prioritätenliste des ÖADC nicht ganz oben,
doch sind Kontrollen jederzeit möglich.
Die Vorfälle um
das österreichische Langlauf-Team während der Winter-Olympiade
in Turin 2006 haben das Thema Doping wieder in die nationalen und
internationalen Schlagzeilen gehoben. In Österreich wurde ein
neues Gesetz beschlossen und soll mit 1. Jänner 2007 in Kraft
treten. Der ÖSB unterliegt seit seiner Aufnahme in die
Bundessportorganisation den Anti-Dopingbestimmungen der BSO. 2005
wurde eine Kaderspielerin des ÖSB getestet. Wir bemühen uns im
Folgenden das Wichtigste zum Thema Anti-Doping kurz
zusammenzufassen.
Doping
ist der Versuch der Leistungssteigerung durch Anwendung von
Substanzen laut Verbotsliste der WADA. Doping ist aber darüber
hinaus die Verweigerung, Verhinderung oder Manipulation von
Dopingkontrollen, ferner der Besitz oder Handel mit verbotenen
Substanzen. Der Strafrahmen sieht bei einem ersten Vergehen ein
zweijährige Sperre für Sportler bzw. Funktionäre vor und im
Wiederholungsfall eine lebenslange Sperre.
Im Schach ist
Doping wohl
kaum ein bewusstes Vergehen zur Leistungssteigerung, doch ist die
Gefahr einer unbewussten Einnahme von Medikamenten groß. Das könnte
einerseits Sportler treffen, die aus Gründen chronischer
Krankheiten von ihrem Arzt verbotenen Substanzen verordnet
bekommen wie beispielsweise Bluthochdruckpatienten, anderseits
solche die wegen akuter Krankheiten Medikamente nehmen ohne auf
ihren Status als Sportler acht zu nehmen. Wer sich wie schützen
sollte zeigen wir weiter unten.
Doping ist
verboten, weil
es letztlich Betrug ist. Betrug an Wettkampfteilnehmern, an
Veranstaltern, am eigenen Team, am Publikum, an Sponsoren und
letztlich an sich selbst. Noch schlimmer wirkt die Gefährdung der
eigenen Gesundheit. Die Nebenwirkungen vieler Substanzen sind längst
hinreichend bekannt und die dramatischen Folgen waren oft genug in
den Schlagzeilen.
WADA
ist die „World Anti-Doping Agency“. Sie
arbeitet eng mit den NADOs (Nationale Anti-Doping
Organisationen) zusammen. Die österreichische nationale
Anti-Doping-Agentur (kurz: NADA) ist als Verein strukturiert. und hat als
Mitglieder die Republik Österreich, die neun Bundesländer, die
Bundessportorganisation und das Österreichische Olympische Comitè.
Aufgabe ist u.a. die Organisation und Durchführung von
Dopingkontrollen.
Arbeitsgrundlage
der NADA ist
der „Registered Testing Pool“ der „National Level Athletes“,
der „International Level Athletes“ und die „Prohibeted
List“, die jährlich aktualisiert wird. Der ÖSB musste dem ÖADC
Kaderspielerinnen und –spieler melden. Die aktuelle Liste
umfasst 27 Schachsportler.
Kontrolliert
werden können
grundsätzlich alle Sportler, deren Vereine einem Verband angehören
der Mitglied der BSO ist. Kontrollen finden im Wettkampf, für
Kadersportler auch außerhalb des Wettkampfs statt. Bei Wettkämpfen
können auch „Vereinslose“ kontrolliert werden.
Die praktische
Umsetzung
sollte aber die Kirche im Dorf lassen. WADA und ÖADC sind am
Spitzensport interessiert. Im Schach sollten daher neben den
Kadersportlern, die entsprechende Erklärungen unterschreiben
mussten, vor allem Bundesligaspieler und
Staatsmeisterschaftsteilnehmer sich bestens informieren und für
eine Wettkampfkontrolle bereit sein.
Ausnahmeregelungen
sind möglich.
Sportler, die aus gesundheitlichen Gründen ständig Medikamente
nehmen müssen, können beim ÖADC um eine „Therapeutic Use
Exemption“ ansuchen, sofern sie Kaderspieler/innen sind. Kontakt und Formular finden sich auf der
Website der NADA. Ausnahmen
gibt es auch bei medizinischen Akutfällen, in denen der Arzt
keine Rücksicht auf den Status des Sportlers nehmen kann. Bei
weniger ernsten Erkrankungen wie Erkältungen oder Grippe sollten
betroffene Sportler allerdings auf Medikamente ausweichen, die
nicht auf der verbotenen Liste stehen. Alle anderen Sportler/innen
können im Falle einer positiven Testung im Nachhinein eine
Ausnahmegenehmigung bekommen, sofern die Einnahme der Medikament
nachweisbar aus medizinischen Gründen angeordnet war.
Kaderspieler unterliegen
strengeren Bestimmungen. Sie sind verpflichtet def NAD Informationen über ihre Stammdaten, Wohn-, Berufs- und
Trainingsadresse zukommen zu lassen und diese ständig zu
aktualisieren. Auch müssen sie die NADA im Vorhinein
informieren, wenn sie beabsichtigen sich länger als 3 Tage an
anderen Orten aufhalten zu wollen. Diese Bestimmungen mögen
streng erscheinen und einen Eingriff in die Privatsphäre
darstellen, doch werden drei versäumte Tests einer positiven
Kontrolle gleichgesetzt und damit einer zweijährigen Sperre. Auch
sind die Kosten für die verpassten Tests zu tragen. Ausnahmen
gibt es hier keine.
Verbotene
Medikamente sind
am einfachsten der Online-Abfrage der Website der NADA zu
entnehmen. Selbstverständlich sind auch Ärzte und Apotheker auf
Hinweis des Sportlers zur Auskunft verpflichtet.
Ein
Verbandsarzt
wird vom ÖSB als erster Ansprechpartner für Kaderspieler und
Ratgeber für den Verband organisiert. Es sind dies der Grazer Universitätsprofessor Dr. Josef Kainz, er ist selbst
begeisterter Schachspieler und wissenschaftliche Koryphäe, sowie
Dr. Thomas Zielbauer.
Unser
Aufruf
geht an alle Schachsportler. Das Thema Doping ist ernst zu nehmen
und die geltenden Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Schach
ist ein sauberer Sport und soll es bleiben. Wir danken für eure
Unterstützung und sind jederzeit für Fragen und Anregungen offen
(Sekretariat: Walter Kastner, Mobil: 0664 840-480-4, Mail: office@chess.at
).
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