Richtungsweisendes Urteil betreffend "Zero" Kontumazzeit

Eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung hat die Technische Kommission des ÖSB im Berufungsfall der 2. Bundesliga Mitte getroffen. Grund der Berufung war die seit vorigem Jahr geltende FIDE Regel, dass ein Spieler, der nicht pünktlich zu Partiebeginn am Brett sitzt, die Partie umgehend verliert. Im konkreten Fall sind Joszef Horvath und Tibor Fogarasi trotz sorgfältig geplanter Anreise in einen Verkehrsstau gekommen und konnten so nicht rechtzeitig den Spielort erreichen. Schiedsrichter und Mannschaftsführer wurden bereits eine Stunde vor Spielbeginn diesbezüglich informiert. Hautschiedsrichter Manfred Mussnig hat einem verspäteten Start der betroffenen Partien zugestimmt. Einem späteren Protest von Feffernitz wurde vom Schiedsgericht stattgegeben. Die Technische Kommission hat nun in ihrem Urteil die Vorgangsweise des Schiedsrichters bestätigt, die Entscheidung des Schiedsgerichts aufgehoben und das ursprüngliche Ergebnis wieder hergestellt. Das richtungsweisende Urteil bekräftigt, dass Spieler pünktlich am Brett sein müssen, geben dem Schiedsrichter aber einen Handlungsspielraum, wenn offensichtlich äußere nicht vorhersebare Einflüsse vorliegen. Zur Information publizieren wir untenstehend Beschluss und Urteilsbegründung. (wk)
 

BESCHLUSS

Die Technische Kommission des Österreichischen Schachbundes hat unter Vorsitz von IS Werner Stubenvoll im Beisein der Beisitzer IS Mag. Hans Stummer und RS Robert Spitzl nach der am 15.5.2010 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung wie folgt entschieden:

Der Berufung des ASK St. Valentin gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes der zweiten Bundesliga Mitte vom 17.4.2010 wird stattgegeben.

Das Ergebnis der am 16.4.2010 im Rahmen des Wettkampfes ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz auf Brett 1 gespielten Partie GM Tibor Fogarasi gegen GM Luka Lenic bleibt remis, der Wettkampf endete somit mit dem Ergebnis 3,5 : 2,5 für ASK St. Valentin.


Begründung:


Zusammen mit einem Spieler des SC Die Klagenfurter, Herrn GM Jozsef Horvath, fuhr der auf Brett 1 der Mannschaft ASK St. Valentin aufgestellte Spieler, GM Tibor Fogarasi, mit dem PKW am Spieltag aus Budapest zum Spielort St. Georgen am Längsee in Kärnten. Nach Aussage beider Spieler wurde die Anreise so geplant, dass eine Ankunft ungefähr eine Stunde vor Spielbeginn gesichert schien. Es kam dann noch in Ungarn zu unvorhergesehenen Verkehrsbeschränkungen mit mehr als einer Stunde Zeitverlust. Beide Spieler haben eine Stunde vor Spielbeginn die betroffenen Mannschaftsführer und den Haupt-Schiedsrichter Manfred Mussnig telefonisch von der Verspätung informiert.

Manfred Mussnig entschied nach Information der betroffenen Mannschaften die beiden Wettkämpfe verspätet zu starten. Mit einer Verspätung von 18 Minuten wurden die Partien GM Fogarasi gegen GM Lenic und FM Reichmann gegen GM Horvath begonnen.

Am Ende des Wettkampfes hat der Mannschaftsführer von Raika Rapid Feffernitz auf dem Wettkampfbericht seinen Protest gegen den verspäteten Start der Partie vermerkt.



Das Schiedsgericht der 2. Bundesliga Mitte hat dem Protest stattgegeben, die Partie auf Brett 1 mit einem Sieg von GM Lenic und den Wettkampf ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz für die Endreihung der Liga mit 3 : 3 gewertet.

Die Technische Kommission hatte folgende Gründe, das Urteil des Schiedsgerichtes der 2. Bundesliga Mitte aufzuheben:

1.     Die Aussage von GM Horvath, der dem Vorsitzenden seit vielen Jahren als Spieler und Schiedsrichter bekannt ist, klingt glaubhaft und schlüssig.

2.    Die Durchführungsbestimmungen für die Bundesligen sehen im Punkt 3.7 vor, dass der Haupt-Schiedsrichter entscheidet, wann ein Wettkampf oder eine einzelne Partie beginnt, wenn eine Mannschaft oder ein einzelner Spieler einer Mannschaft durch nachweislich höhere Gewalt oder durch unbeeinflussbare Verkehrsverhältnisse gehindert ist, rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erscheinen. Manfred Mussnig hat in seiner Funktion als Haupt-Schiedsrichter nach Abwägung der vorliegenden Argumente von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht und die Verspätung anerkannt.

3.    Die FIDE Schachregeln gehen in ihrem Vorwort davon aus, dass ein Schiedsrichter das notwendige Sachverständnis, gesundes Urteilsvermögen und absolute Objektivität besitzt, um in allen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen geregelten Fällen eine korrekte Entscheidung zu finden.


Nach Abwägung dieser angeführten Argumente ist die Technische Kommission des Österreichischen Schachbundes einstimmig überzeugt, dass die Entscheidung des Haupt-Schiedsrichters Manfred Mussnig wieder herzustellen und der Wettkampf ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz entsprechend dem ursprünglichen Ergebnis zu beglaubigen war.

Die Generalversammlung der FIDE 2008 in Dresden und nachfolgende Sitzungen des FIDE Präsidiums haben im Artikel 6.6.a der FIDE Schachregeln bestimmt, dass ein Schachspieler, der zum Zeitpunkt, an dem der Haupt-Schiedsrichter einen Wettkampf startet, nicht am Schachbrett anwesend ist, seine Partie sofort verliert. Diese Bestimmung soll in erster Linie erreichen, dass allen Schachspielern  die Verpflichtung bewusst wird, pünktlich  zum Beginn eines Wettkampfes anwesend zu sein. Selbstverständlich sollen alle Schiedsrichter bei der Anwendung dieser Bestimmung in toleranter Weise alle Begründungen für eine Verspätung zur Kenntnis nehmen, welche durch den betroffenen Spieler nicht verschuldet oder nicht beeinflusst werden konnten, sofern der Ablauf der gesamten Veranstaltung einen Entscheidungsspielraum lässt.

Da der Berufung des ASK St. Valentin stattgegeben wurde, wird der Österreichische Schachbund beauftragt, die vom berufenden Verein einbezahlte Protestgebühr von 100 Euro wieder zu refundieren.CHLUSS


Die Technische Kommission des Österreichischen Schachbundes hat unter Vorsitz von IS Werner Stubenvoll im Beisein der Beisitzer IS Mag. Hans Stummer und RS Robert Spitzl nach der am 15.5.2010 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung wie folgt entschieden:

Der Berufung des ASK St. Valentin gegen die Entscheidung des Schiedsgerichtes der zweiten Bundesliga Mitte vom 17.4.2010 wird stattgegeben.

Das Ergebnis der am 16.4.2010 im Rahmen des Wettkampfes ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz auf Brett 1 gespielten Partie GM Tibor Fogarasi gegen GM Luka Lenic bleibt remis, der Wettkampf endete somit mit dem Ergebnis 3,5 : 2,5 für ASK St. Valentin.







Begründung:

Zusammen mit einem Spieler des SC Die Klagenfurter, Herrn GM Jozsef Horvath, fuhr der auf Brett 1 der Mannschaft ASK St. Valentin aufgestellte Spieler, GM Tibor Fogarasi, mit dem PKW am Spieltag aus Budapest zum Spielort St. Georgen am Längsee in Kärnten. Nach Aussage beider Spieler wurde die Anreise so geplant, dass eine Ankunft ungefähr eine Stunde vor Spielbeginn gesichert schien. Es kam dann noch in Ungarn zu unvorhergesehenen Verkehrsbeschränkungen mit mehr als einer Stunde Zeitverlust. Beide Spieler haben eine Stunde vor Spielbeginn die betroffenen Mannschaftsführer und den Haupt-Schiedsrichter Manfred Mussnig telefonisch von der Verspätung informiert.

Manfred Mussnig entschied nach Information der betroffenen Mannschaften die beiden Wettkämpfe verspätet zu starten. Mit einer Verspätung von 18 Minuten wurden die Partien GM Fogarasi gegen GM Lenic und FM Reichmann gegen GM Horvath begonnen.

Am Ende des Wettkampfes hat der Mannschaftsführer von Raika Rapid Feffernitz auf dem Wettkampfbericht seinen Protest gegen den verspäteten Start der Partie vermerkt.




Das Schiedsgericht der 2. Bundesliga Mitte hat dem Protest stattgegeben, die Partie auf Brett 1 mit einem Sieg von GM Lenic und den Wettkampf ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz für die Endreihung der Liga mit 3 : 3 gewertet.

Die Technische Kommission hatte folgende Gründe, das Urteil des Schiedsgerichtes der 2. Bundesliga Mitte aufzuheben:

1.     Die Aussage von GM Horvath, der dem Vorsitzenden seit vielen Jahren als Spieler und Schiedsrichter bekannt ist, klingt glaubhaft und schlüssig.
2.    Die Durchführungsbestimmungen für die Bundesligen sehen im Punkt 3.7 vor, dass der Haupt-Schiedsrichter entscheidet, wann ein Wettkampf oder eine einzelne Partie beginnt, wenn eine Mannschaft oder ein einzelner Spieler einer Mannschaft durch nachweislich höhere Gewalt oder durch unbeeinflussbare Verkehrsverhältnisse gehindert ist, rechtzeitig zum vereinbarten Spieltermin zu erscheinen. Manfred Mussnig hat in seiner Funktion als Haupt-Schiedsrichter nach Abwägung der vorliegenden Argumente von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht und die Verspätung anerkannt.
3.    Die FIDE Schachregeln gehen in ihrem Vorwort davon aus, dass ein Schiedsrichter das notwendige Sachverständnis, gesundes Urteilsvermögen und absolute Objektivität besitzt, um in allen nicht ausdrücklich durch die Bestimmungen geregelten Fällen eine korrekte Entscheidung zu finden.

Nach Abwägung dieser angeführten Argumente ist die Technische Kommission des Österreichischen Schachbundes einstimmig überzeugt, dass die Entscheidung des Haupt-Schiedsrichters Manfred Mussnig wieder herzustellen und der Wettkampf ASK St. Valentin gegen Raika Rapid Feffernitz entsprechend dem ursprünglichen Ergebnis zu beglaubigen war.

Die Generalversammlung der FIDE 2008 in Dresden und nachfolgende Sitzungen des FIDE Präsidiums haben im Artikel 6.6.a der FIDE Schachregeln bestimmt, dass ein Schachspieler, der zum Zeitpunkt, an dem der Haupt-Schiedsrichter einen Wettkampf startet, nicht am Schachbrett anwesend ist, seine Partie sofort verliert. Diese Bestimmung soll in erster Linie erreichen, dass allen Schachspielern  die Verpflichtung bewusst wird, pünktlich  zum Beginn eines Wettkampfes anwesend zu sein. Selbstverständlich sollen alle Schiedsrichter bei der Anwendung dieser Bestimmung in toleranter Weise alle Begründungen für eine Verspätung zur Kenntnis nehmen, welche durch den betroffenen Spieler nicht verschuldet oder nicht beeinflusst werden konnten, sofern der Ablauf der gesamten Veranstaltung einen Entscheidungsspielraum lässt.

Da der Berufung des ASK St. Valentin stattgegeben wurde, wird der Österreichische Schachbund beauftragt, die vom berufenden Verein einbezahlte Protestgebühr von 100 Euro wieder zu refundieren.